Berechnung der Gebühren eines Zivilprozesses erster und zweiter Instanz

Geben Sie in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den prozessiert wird.
Markieren Sie das Feld "-10%" wenn Sie die Gebühren für die neuen Bundesländer berechnen wollen.
Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie das Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder "Beklagter hat Anwalt".
Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist, markieren Sie das Feld "mit Beweisaufnahme" und geben Sie die geschätzten Kosten hierfür ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigengutachten.
Das Feld "Berufung" markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2. Instanz berechnen wollen.

Hinweis: Um den Gebührenrechner benutzen zu können, müssen Sie in den Browsereinstellungen die Javaoptionen anstellen!
Sollte der Gebührenrechner nicht angezeigt werden, müssen Sie den Java-Compiler Ihres Browsers
unter Extras - Internetoptionen - Erweitert: "Java-Compiler aktiviert" anstellen.
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