Berechnung der Gebühren
eines Zivilprozesses erster und zweiter Instanz
Geben Sie in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den
prozessiert wird.
Markieren Sie das Feld "-10%" wenn Sie die Gebühren für
die neuen Bundesländer berechnen wollen.
Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren
Sie das Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder "Beklagter
hat Anwalt".
Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist, markieren Sie das Feld "mit
Beweisaufnahme" und geben Sie die geschätzten Kosten hierfür
ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der
Sachverständigengutachten.
Das Feld "Berufung" markieren Sie, wenn Sie die Kosten der
2. Instanz berechnen wollen.
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